Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz begrüßte namens des ORF, dass die Vorlage von Medien-Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer am Dienstag, dem 23. Februar 2010, vom Ministerrat beschlossen wurde. Die Regierungsvorlage enthält wesentliche Punkte zur langfristigen Zukunftssicherung des ORF unter neuen EU-Rahmenbedingungen. Insbesondere wird der Leistungsumfang des Unternehmens mit zwei Fernseh-Vollprogrammen, drei nationalen und neun regionalen Radioprogrammen und einem klar definierten Online- und Teletextangebot festgehalten. Für die Spartenkanäle SPORT PLUS und einen Informations- und Kultur-Kanal wird eine klare Rechtsgrundlage geschaffen.
Mit der zumindest teilweisen Refundierung der dem ORF durch Gebührenbefreiung entgehenden Mittel von € 50 Mio. (2010), € 50 Mio. (2011), € 30 Mio. (2012), € 30 Mio. (2013) wird eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung und Entwicklung des Kino- und Fernsehfilmstandortes Österreich geschaffen. Wenn die Refundierung wie von der Regierung vorgeschlagen auch in National- und Bundesrat beschlossen wird, soll mit den zusätzlichen Mitteln das Film- und Fernsehabkommen (ÖFI-Abkommen) mit erhöhten Beträgen fortgesetzt werden. Mit weiteren Mitteln für die Vergabe an österreichische Filmproduzenten sollen zusätzliche österreichische Filme, Serien, Kinderprogramme und Dokumentationen für die Programme des ORF produziert werden. Der barrierefreie Zugang für ORF-Angebote, wie insbesondere die Untertitelung, kann deutlich erhöht werden. Der Fortbestand des erfolgreichen ORF-Radio-Symphonieorchesters mit seinem neuen Chefdirigenten Cornelius Meister wird gesichert.
Die Umstellung des Unternehmens auf neue digitale Arbeitsmethoden wird vorangetrieben und damit moderne, effizientere redaktionelle und technische Arbeit ermöglicht.
Mit dem Gesetzesentwurf werden auch die Vorgaben der europäischen Union über die Führung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt und der Rechtsrahmen für den ORF sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene rechtssicher gestaltet.
Weiters ist erfreulich, dass die Refundierungsmittel je nach Zielerreichung durch den ORF auch aliquot vergeben werden und das Bekenntnis festgeschrieben wurde, dass die Abläufe der Überprüfungen durch die Medienbehörde noch im Detail evaluiert werden. Dabei werde im Zuge der parlamentarischen Diskussionen darauf Bedacht zu nehmen sein, dass die Abläufe wirtschaftlich und zweckmäßig sind und nicht in die programmliche und redaktionelle Unabhängigkeit des ORF eingreifen.
Der ORF respektiert, dass die vom ORF nicht geforderte regionale TV-Werbung auch weiterhin nicht gestattet ist, hofft jedoch, dass die Absicherung der derzeit bestehenden Kooperationen der Landesstudios zum Wohl der Bundesländer und regionaler, insbesondere sozialer Initiativen auch in Zukunft möglich sein wird. Über die Regelung zur Onlinewerbung und den Onlineauftrag wird es in der kommenden Woche Gespräche mit den anderen Marktteilnehmern geben, um im Einvernehmen geringfügige Verbesserungen im Interesse des Medienstandortes Österreich zu erreichen.
Ausgehend vom Entschließungsantrag des Nationalrates vom 31.3.2009, vom Richtungsbeschluss des Stiftungsrates vom 2.4.2009, von der umfassenden parlamentarische Enquete am 17.9.2009, der Einigung mit der Europäischen Kommission zwischen Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer und EU-Kommissarin Nelly Kroes, der Vereinbarung des Sparprogramms 2009 im ORF, und dem Begutachtungsentwurf vom 17.11.2009, ist der heutige Regierungsbeschluss ein wichtiger weiterer Schritt, die Programme des ORF, die im Fernsehen, Radio, Teletext und Internet die meistgenutzten und beliebtesten des Landes sind, für die Bevölkerung langfristig zu erhalten.
Abschließend hofft Dr. Wrabetz auf eine rasche parlamentarische Behandlung und hat unmittelbar nach Vorlage des Regierungsbeschlusses die aktive Fortsetzung von Vorbereitungen für acht österreichische Filmprojekte mit österreichischen Publikumslieblingen veranlasst.
Vorsitzender des ORF-Publikumsrats begrüßt Einigung der Regierung zu ORF-Gesetz
Weißmann: "Geld in erstklassiges Programm investieren"
Erfreut über die Einigung der Regierungsparteien zum ORF-Gesetz zeigte sich auch der Vorsitzende des ORF-Publikumsrats, Hon.-Prof. Dr. Georg Weißmann.
"Es ist für den ORF und sein Publikum wichtig, dass Klarheit über die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen des ORF besteht", sagte Weißmann. Er erinnerte daran, dass die Refundierung der Gebührenbefreiung eine langjährige Forderung des ORF-Publikumsrats gewesen ist. Dass die neue Medienbehörde Restrukturierungs- und Sparvorhaben des ORF künftig vorab prüfen soll, sei im Interesse des Publikums. "Das ORF-Publikum hat ein Recht auf das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Geld der Gebühren- und Steuerzahler soll nicht in Strukturen von gestern fließen, sondern in erstklassiges Programm. Das ist die beste Zukunftsversicherung für den ORF, die es gibt", so Weißmann.