Im neuen ORF-Gesetz wurden Bestimmungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern verankert (§§ 30a ff).
Als Dienstanweisung ist der "Gleichstellungs-Förderplan" zur betrieblichen Gleichstellung von Männern und Frauen im ORF am Freitag, dem 29. April 2005, in Kraft getreten.
Der ORF nimmt Maß an rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
Mit dem "Gleichstellungs-Förderplan" wurde die betriebliche Gleichstellung von Männern und Frauen als unternehmenspolitisches Ziel, das es zu erreichen gilt, im ORF verankert und ist als Dienstanweisung von Dr. Monika Lindner am Freitag, dem 29. April, in Kraft getreten. Er soll dazu beitragen, einer Unterrepräsentanz von Frauen in einzelnen Berufsgruppen und vor allem in leitenden Funktionen entgegenzuwirken.
Der ORF nimmt damit entsprechend seiner Vorreiterrolle Maß an rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus geht es beim eingeschlagenen Weg in Richtung Gleichstellung auch um die Verfolgung betrieblicher Interessen in Anbetracht der demoskopischen Entwicklung am Arbeitsmarkt und die Schaffung langfristiger Wertschöpfungsfaktoren wie einen Zugewinn an Innovation sowie eine mittelfristige Kostensenkung z.B. durch eine niedrigere Fluktuationsrate.
ORF-Gleichbehandlungskommission und –Gleichstellungsbeauftragte erarbeiten Gleichstellungs-Grundlagen und –Maßnahmen
Die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes, die für die Privatwirtschaft gelten, gelten auch für den ORF. Auf Basis dieser Richtlinien arbeitet seit August 2003 die Gleichbehandlungskommission im ORF. Sie besteht aus fünf von der Geschäftsführung und fünf vom Zentralbetriebsrat entsandten Mitgliedern sowie weiteren zehn zu deren Vertretung, ist zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen zusammengesetzt, repräsentiert alle Bereiche des Hauses und ist weisungsungebunden. Vositzende der Kommission ist Monika Wittmann (BR GD).
Als von der Kommission gewählte Gleichstellungsbeauftragte besorgt Dr. Monika Rupp (GZM) seit Oktober 2004 deren laufende Geschäfte. Zu ihrem Aufgabengebiet zählen weiters die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgebots diskriminiert fühlen, Beratung und Information in allen Fragen des Aufgabenbereichs der Gleichbehandlungskommission, die Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Beförderungen u.a.m..
Der Gleichstellungs-Förderplan, der auf den Ergebnissen einer alljährlich durchgeführten Personalstruktur-Analyse aus der Perspektive der Verteilung von Männern und Frauen im ORF, wurde von der Kommission im Dialog mit der Generaldirektorin erarbeitet.
Der Gleichstellungs-Förderplan soll dazu beitragen, einer Unterrepräsentanz von Frauen in Berufsgruppen und vor allem in leitenden Positionen entgegenzuwirken sowie die Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu fördern. Jegliche Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, insbesondere bei Fällen von (sexueller) Belästigung wird als Verletzung der Dienstpflichten geahndet.