Bundesverfassungsgesetz
über die Sicherung der Unabhängigkeit des
Rundfunks (BVG-Rundfunk)
Bundesgesetz über
den Österreichischen Rundfunk (ORF-G)
Weitere gesetzliche Rahmenbedingungen:
Mediengesetz
Rechtsaufsicht:
KommAustria
ORF-Richtlinien
Neben den Bestimmungen des ORF-Gesetzes sind für die
Programmgestaltung weitere Regulative maßgeblich. Die
Kompetenz zur Festlegung allgemeiner Richtlinien für
die Programmgestaltung (Programmrichtlinien) obliegt
gemäß § 23 Abs. 2 Z. 1 ORF-Gesetz dem/der Generaldirektor/in
mit Zustimmung des Stiftungsrats (§ 21 Abs. 2 Z. 1 und
2 ORF-Gesetz). Darüber hinaus gelten für die Programmgestaltung
eine Reihe von Regulativen, die sich der ORF auf freiwilliger
Basis auferlegt hat.
Programmrichtlinien
[PDF-Format, 191 KB]
Die Haltung des ORF zu Gewalt und Obszönität in
Radio und Fernsehen
Jugendschutz im ORF
ORF-Verhaltenskodex in Kraft
Verhaltenskodex unangebrachter audiovisueller kommerzieller
Kommunikation für Kindersendungen (HFSS-Kodex)
[PDF-Format, 1,26 MB]