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Der Österreichische Rundfunk ist das größte Medienunternehmen Österreichs und als Stiftung öffentlichen Rechts konstituiert. Das ORF-Gesetz regelt die Aufgaben des ORF.
Geschäftsführung
Der Generaldirektor wird für fünf Jahre gewählt und ist Alleingeschäftsführer des Gesamtunternehmens. Er vertritt den ORF nach außen und führt die Geschäfte gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Die Organe des Österreichischen Rundfunks sind:
- der Stiftungsrat,
- der Generaldirektor,
- der Publikumsrat
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