Es handelt sich hierbei um ein Funkmikrofon für die drahtlose Übertragung von Sprache oder Musik z. B. zu einem Tonmischpult oder einem Reportagewagen. Man spricht auch von Einwegsprechfunkanlagen. Technisch ist darunter ein Mikrofon zu verstehen, das den Sender direkt im eigenen Gehäuse beinhaltet. Oft ist aber auch eine Kombination eines separaten Senders mit der Anschlussmöglichkeit beliebiger Mikrofone gemeint.
Man unterscheidet zwischen zwei Typen von drahtlosen Mikrofonen:
1. Drahtlose Mikrofone, die im ISM-Band senden, also einem für Industrie, Wissenschaft und medizinische Anwendungen freigegebenen Frequenzbereich mit einer generellen Bewilligung. Diese Geräte können vom Benutzer sofort in Betrieb genommen werden, ohne dass vor der Erstinbetriebnahme um eine eigene Bewilligung angesucht werden muss.
2. Geräte, die mit 50 mW Sendeleistung im UHF-Bereich senden, also jenem Frequenzbereich, der dem Fernsehrundfunk vorbehalten ist. Die Mitbenützung von Fernsehfrequenzen ergab sich zwangsläufig aus der großen Anzahl der verwendeten Mikroportanlagen als auch aus Gründen der Frequenzökonomie.
Fernmelderechtliche Bestimmungen:
Da drahtlose Mikrofone andere Funkanwendungen stören bzw. selbst gestört werden können, sind beim Betrieb einige wichtige fernmelderechtlichen Bestimmungen zu beachten:
Bis zur Einrichtung der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) koordinierte und plante die ORF-Sendetechnik den störungsfreien Betrieb dieser Anlagen im gesamten österreichischen Bundesgebiet im Hinblick auf die in Betrieb befindlichen Fernsehrundfunksender. Das Ergebnis dieser frequenztechnischen Untersuchungen wurde dem jeweiligen Betreiber der Mikroportanlagen schriftlich in Form einer Zustimmungserklärung mitgeteilt, welche dann dem Antrag auf Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der Funkanlagen beim Fernmeldebüro beigelegt werden musste.
Gerade bei großen Veranstaltungen bewährte sich dieses System, da nach dieser Überprüfung die gegenseitigen Störungen auf ein Minimum reduziert werden konnten und jeder Betreiber schon lange vor dem Event seine Funkfrequenzen planen konnte.
Die neue Rechtslage in Österreich sieht nun vor, dass sich der Betreiber direkt an das örtlich zuständige Fernmeldebüro mit einem Antrag auf Bewilligung wendet. Es ist nicht mehr erforderlich, vorher eine eigene Zustimmungserklärung des ORF einzuholen, da alle Koordinationsaufgaben für Frequenzen im Rundfunkbereich von der KommAustria mit ihrem Geschäftsapparat der RTR, der Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde in Wien, übernommen werden.
Die vom Fernmeldebüro ausgestellten Bewilligungen sind jeweils auf maximal 10 Jahre befristet. Für jede einzelne Funksendeanlage fällt eine einmalige Bewilligungsgebühr an, die bei Zustellung des Bescheides fällig wird.
Die Adressen der 4 Fernmeldebüros in Österreich sind im Internet unter dem Link
www.bmvit.gv.at abrufbar.